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Objektdaten
AGB für Videoinserate bei IVP
1. Vertragspartner

Vertragspartner für Leistungen des Immobilien-Video-Portals ist die Bachmann Immobilien GmbH, Hultschiner Damm 40, 12623 Berlin (künftig IVP). Als Auftraggeber wird nachfolgend der Besteller einer Veröffentlichung im Videoportal bezeichnet.

2. Leistungen von IVP

IVP bietet die Veröffentlichung von videounterstützten immobilienbezogenen Inseraten auf dem Portal www.immobilien-video-portal.de an. IVP bietet auch das Erstellen der Videos kostenpflichtig an. Wahlweise können die Videos über kooperierende Dienstleister erstellt werden. Auch können im Rahmen von Sonderaktionen eigene Dateien auf das Portal hochgeladen werden.

3. Dauer der Veröffentlichung

Die Dauer der Veröffentlichung beträgt mindestens 12 Monate ab dem ersten Einstellen im Internet, insofern keine andere Veröffentlichungsdauer vereinbart ist. Bei kostenlosen Veröffentlichungen verlängert sich die Vertragsdauer jeweils um einen Monat, insofern die Beteiligten nicht die Kündigung unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen erklären.

Der Auftraggeber räumt IVP das Recht ein, von IVP hergestelltes Videomaterial auf den von IVP betriebenen Videoportalen zu veröffentlichen, bei hochgeladenen Dateien gilt dies ebenfalls für die jeweilige Vertragsdauer.

4. Preise

Es gilt die zur Zeit der Beauftragung herausgegebene Preisangebot.

5. Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die für die Erstellung des Videos erforderlichen Gegenstände, zum Beispiel Baulichkeiten, Einrichtungsgegenstände oder Ähnliches zur Verfügung zu stellen. Sollen Personen mitwirken, ist der Auftraggeber verpflichtet, auf seine Kosten deren Mitwirkung und Einwilligung zur vereinbarten Veröffentlichung beizubringen.

6. Freigabe von Inhalten

Der Auftraggeber sichert zu, dass er Inhaber der Urheberrechte und Genehmigungen für die Aufnahmen der von ihm hierzu benannten Gegenstände und Personen ist. Er sichert zu, dass er berechtigt ist, diese Rechte und Genehmigungen zur Veröffentlichung auch IVP einzuräumen. Bei den kostenlosen Videouploads befreffen diese Bestimmungen das zur Verfügung gestellte Videomaterial.

7. Freistellung

Von jeglichen Ansprüchen Dritter, welche aus der Veröffentlichung der vom Auftraggeber zugearbeiteten oder übergebenen Inhalte gegen IVP resultieren, wird er IVP freistellen.

8. Fälligkeit der Vergütung

Die Vergütung für von IVP herzustellendes Videomaterial wird mit Benennen des möglichen Aufnahmetermins durch IVP fällig bzw. bei Übergabe des zu konvertierenden Materials an IVP, soweit der Auftraggeber eigenes Videomaterial zur Verfügung stellt.

9. Haftung

IVP haftet ausschließlich für Schäden, die dem Auftraggeber aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit entstehen sowie für Verletzungen der Gesundheit, Leib und Leben.

10. Anstößige oder nicht kompatible Inhalte

Insofern die zu veröffentlichenden Inhalte gegen gesetzliche Regelungen, Rechte Dritter, die guten Sitten oder das Konzept von IVP als Werbeportal für Immobilien und immmoblienbezogene Dienstleistungen verstoßen, ist IVP berechtigt, die Veröffentlichung abzulehnen, einzustellen beziehungsweise die Inhalte entsprechend anzupassen, letzteres sofern der Gesamtinhalt nicht wesentlich verfremdet wird. Gleiches gilt bei technisch nicht kompatiblem Videomaterial, das vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt wird, beispielsweise unüblichen Dateiformaten oder beschädigten Dateien. Beruht der anstößige Inhalt auf einem Verschulden des Auftraggebers, bleibt die vertragliche Vergütung hiervon unberührt.

11. Urheberrechte, Logo IVP

Das Urheberrecht an den Inhalten der von IVP erstellten Videos liegt beim Auftraggeber. Die Urheberrechte an dem vom Auftraggeber übermittelten Videomaterial verbleiben beim Auftraggeber. Er räumt IVP das Recht ein, das Videomaterial auf den von IVP betriebenen Videoportalen zu veröffentlichen, bei hochgeladenem Material für die jeweilige Vertragsdauer. IVP ist berechtigt, einen Hinweis auf sein Unternehmen bzw. ein eigenes Logo einzubinden, sofern dadurch nicht über den Urheber getäuscht oder der Inhalt unzumutbar verändert wird. Während der vereinbarten Vertragsdauer ist der Auftraggeber berechtigt, über einen Link oder andere verweisende Verknüpfung durch Software auf das Video hinzuweisen oder es anderweitig in Software oder Veröffentlichungen bei Kenntlich-machen des Portals IVP einzubinden. Software für den Videoplayer darf nur nach den technischer Vorgabe von IVP eingebunden werden.
IVP ist berechtigt, die Aufnahme sechs Monate nach Ablauf der Vertragsdauer zu vernichten.

12. Sonstiges

Sollten einzelne der vorstehenden Regelungen unwirksam oder werden, sollen die übrigen Geschäftsbedingungen weiterhin Bestand behalten. Ist der Auftraggeber Kaufmann oder unterhält er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, gilt als Gerichtsstand Berlin.
 
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